Multiplex Real-Time-PCR-Assay zum direkten Nachweis und zur Identifizierung von Pilzerkrankungen an Nagel, Haar und Haut
Haut- und Nagelpilz, auch Mykose genannt, zählt zu den häufigsten Infektionserkrankungen. Pilzinfektionen sind nicht ausschließlich auf den Körper beschränkt, sondern können auch im Bereich der behaarten Kopfhaut auftreten und die Haare befallen. In frühen Stadien werden Pilzerkrankungen in aller Regel mit topischen Präparaten in Form von Salben oder Lacken behandelt. Bei schwerem Pilzbefall ist oft eine medikamentöse Therapie erforderlich. Um die richtigen Präparate und Wirkstoffe für die Behandlung ausfindig zu machen, müssen die Pilzerreger hierfür genau identifiziert werden.
Klassischerweise werden Pilzinfektionen nach einer Probeentnahme mittels konventioneller Mikroskopie und anschließender Kultivierung (Anzucht) im Labor nachgewiesen. Die Resultate des zeitintensiven und störanfälligen Verfahrens liegen oft erst nach 4-6 Wochen vor, was zu einer Verzögerung des Beginns der Therapie führt.
Bei der PCR-Pilzdiagnostik hingegen liegt der Befund oft schon nach wenigen Tagen vor, was einen früheren Behandlungsbeginn ermöglicht. Für eine PCR-Pilzdiagnostik wird zunächst Probematerial entnommen, hier reichen schon sehr kleine Erregermengen aus, um in kurzer Zeit eine Vielzahl von Pilzspezies (Dermatophyten, Hefen, Schimmelpilze) nachweisen zu können, die teilweise einer unterschiedlichen Behandlung bedürfen. Bei Verdacht auf Hautpilz werden kleine Hautschüppchen an der betroffenen Stelle abgetragen, bei Nagelpilz etwas vom erkrankten Fuß- oder Fingernagelgewebe. Für eine Analyse der Kopfhaut bzw. der Haare werden wenige einzelne Haare benötigt.
Die PCR-Pilzdiagnostik eignet sich zudem zur Verlaufskontrolle der Therapie, sie zeigt an, ob die Pilzinfektion sicher abgeheilt ist und man im Therapieverlauf mit dem Medikament aufhören kann.
Die PCR-Pilzdiagnostik wird von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und stellt eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) dar. Sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
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